AGB

AGB

Für einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung gelten die nachfolgenden AGBs. Durch Bezahlung des Platzentgeltes erklärt sich der Aussteller mit allen in dieser AGB/Marktordnung angeführten Punkten und Vorschriften einverstanden.

ANMELDUNG, STANDGEBÜHR, STANDGESTALTUNG:

1. Der Stand wird vom Veranstalter gestellt und direkt nach der Veranstaltung abgebaut. Individualstände sind nicht möglich oder gestattet.

2. Die Standgröße variiert je nach Veranstaltungsort. Bauliche Veränderungen der Stände durch den Aussteller sind untersagt. Die Standgrenzen sind strikt einzuhalten. Werbeelemente, wie Gestaltungstürme oder Firmentransparente bedürfen der Genehmigung des Veranstalters.

3. Die Standgebühr beträgt je Stand und Tag Euro 55,- brutto.

4. Die Anmeldung ist genauestens auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterfertigen. Eine übermittelte Anmeldung kann bis 14 Tage vor der Veranstaltung kostenfrei, ab 14 Tagen vor der Veranstaltung mit einer 50 % Stornogebühr und ab 3 Tage vor der Veranstaltung nicht mehr storniert werden.

5. Nach erfolgter Anmeldung wird der Standplatz vom Veranstalter in der Anmeldebestätigung dem Aussteller zugewiesen. Die Zuweisung erfolgt nach der Anmeldereihenfolge.

6. Mit Versand der Anmeldebestätigung an den Aussteller ist der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Aussteller vollzogen. Die Standmiete ist nach Erhalt der Rechnung binnen 14 Tagen und spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung zu zahlen. Folgt keine Zahlung der Standmiete wird der Stand anderweitig vergeben. 

7. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Außerdem kann der Veranstalter einseitig vom geschlossenen Vertrag mit sofortiger Wirkung, auch noch am Veranstaltungstag, gegenüber dem Standbetreiber zurücktreten, wenn die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen in der Person des Standbetreibers nicht mehr gegeben sind oder aufgrund falscher Angaben in der Anmeldung, insbesondere bei unrichtigen Sortimentsangaben. Dem Aussteller kommt kein Schadensersatzanspruch zu. 

8. Die genauen Zeiten für den Aufbau und Abbau des Standes in Lustenau und Dornbirn werden in der Anmeldebestätigung bekanntgegeben und sind strengstens einzuhalten. Der Aufbau ist von 15:00 bis 16:00 Uhr möglich. Ein Abbau ist frühestens ab 22:00 Uhr erlaubt und ist während der Veranstaltung untersagt. 

9. Die genauen Zeiten für den Aufbau und Abbau des Standes in Feldkirch werden in der Anmeldebestätigung bekanntgegeben und sind strengstens einzuhalten. Der Aufbau ist von 15:00 bis 16:00 Uhr möglich. Ein Abbau ist frühestens ab 21:00 Uhr erlaubt und ist während der Veranstaltung untersagt.

10. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung zu verlegen, zu verkürzen oder abzusagen. Für den Fall der Nichtabhaltung entfällt für die angemeldeten Aussteller unter Ausschluss jedes Schadenersatzanspruches die für diese Veranstaltung vorgesehene Standmiete. 


ERLAUBTE / NICHT ERLAUBTE VERKAUFSWAREN:

1. Der Verkauf von Lebensmitteln aller Art sowie der Ausschank von Getränken sind verboten, außer durch vom Veranstalter bestimmte Stände.

2. Neuware darf nur mit Zustimmung des Veranstalters angeboten werden.

3. Die Aufstellung und Verwendung von Feuerwerkskörper ist im gesamten Bereich verboten, ebenso das Verwenden von offenem Licht oder Feuer.

4. Verboten ist insbesondere der Verkauf von Waffen, pornographische Artikel, Raubkopien, Medikamente, Tabakwaren, Wiederbetätigungswaren, lebende Tiere sowie sonstige gesetzlich verbotene Waren und Güter. 

5. Der Aussteller hat alle für seine Tätigkeit erforderlichen Berechtigungen und Bewilligungen selbst einzuholen.

6. Werden während der Veranstaltung Verstöße eines Ausstellers gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen sowie gegen die vorliegenden AGBs bekannt und diese vom Aussteller nicht unverzüglich behoben/unterlassen oder werden berechtigte Beschwerden, wie z. B. eine unwahre Werbebotschaft gegen einen Aussteller vorgetragen, so behält sich der Veranstalter das Recht vor, diesen Aussteller auch während der Veranstaltung von der weiteren Teilnahme auszuschließen.


VERHALTEN WÄHREND DER VERANSTALTUNG:

1. Auf dem gesamten Areal in Lustenau und Dornbirn gilt die STVO. Das Zu- und Abfahren ist am Tag der Veranstaltung von 15:00 bis spätestens 16:00 Uhr sowie nach der Veranstaltung von 22:00 bis spätestens 23:00 erlaubt. Während der Veranstaltung sind sämtliche Fahrzeuge aus dem Veranstaltungsbereich zu entfernen. 

2. Auf dem gesamten Areal in Feldkirch gilt die STVO. Das Zu- und Abfahren ist am Tag der Veranstaltung von 15:00 bis spätestens 16:00 Uhr sowie nach der Veranstaltung von 21:00 bis spätestens 22:00 erlaubt. Während der Veranstaltung sind sämtliche Fahrzeuge aus dem Veranstaltungsbereich zu entfernen.

3. Gemäß Preisauszeichnungsgesetz vom 19. März 1992, § 2, Abs. 1, besteht für alle ausgestellten Waren Preisauszeichnungspflicht.

4. Jegliche Art von Lärmerregung (dies schließt auch musikalische Wiedergaben mit ein) und Belästigung anderer Aussteller, Besucher oder Anrainer rund um das Areal ist zu unterlassen. 

5. Der Aussteller haftet für sämtliche Schäden, die er oder ein von ihm Beauftragter vor und während der Veranstaltung verursacht. 

6. Glücksspiele jeglicher Art sowie “religiöse Werbung” sind auf dem gesamten Veranstaltungsgelände untersagt.

7. Die Einsatzkräftezufahrten und Fluchtwege sind unbedingt freizuhalten. Zuwiderhandlungen werden ausnahmslos zur Anzeige gebracht. 

8. Der Veranstalter ist berechtigt, Fotografien, Zeichnungen und Filmaufnahmen von Ausstellungsgegenständen anfertigen zu lassen und zur Veröffentlichung (Werbung) zu verwenden. Der Aussteller verzichtet auf alle Einwendungen aus dem Urheberrecht (insbesondere Recht am eigenen Bild) und tritt sämtliche Rechte daran ab. 


REINIGUNG, ENTFERNEN DER WAREN:

1. Es ist nicht gestattet, mitgebrachte und nicht verkaufte Ware am Veranstaltungsort zu hinterlassen.

2. Jede Art von Müllablagern ist strengstens untersagt und wird mit einer Anzeige geahndet. Der Veranstalter behält sich vor eine Aufwandsentschädigung von mindestens Euro 50,- pro Anlassfall zu verrechnen.


HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND RECHTLICHE HINWEISE:

1. Der Veranstalter hat keine Versicherung zugunsten der Standbetreiber abgeschlossen. Es obliegt allein dem Standbetreiber, für eine ausreichende Versicherung seiner eingebrachten Gegenstände und der ihm obliegenden Verkehrssicherungspflicht Sorge zu tragen.

2. Eltern bzw. verantwortliche Aufsichtsperson haften für ihre Kinder! 

3. Das Betreten und Befahren des gesamten Veranstaltungsgeländes geschehen auf eigene Gefahr und Verantwortung. Es ist jegliche Haftung des Veranstalters gegenüber Standbetreibern und Besuchern ausgeschlossen. Für Schäden (Diebstahl, Gewalt, Einbruch etc.), die den Standbetreiber und auch Besucher am Veranstaltungsgelände (Markthalle, Freigelände und Parkplatz) treffen, wird vom Veranstalter keine Haftung übernommen.

4. Jegliche Haftung für Schäden an Waren, Fahrzeugen, Personen oder Sonstigem ist seitens des Veranstalters ausgeschlossen.

5. Der Veranstalter haftet weder für erworbene Produkte, Diebstahl oder Sachbeschädigung noch für steuerliche und gewerbliche Angelegenheiten der Aussteller.

6. Der Veranstalter übt das Hausrecht am gesamten Veranstaltungsgelände aus. Verstöße gegen Bestimmungen des Strafgesetzbuches (auch Nebengesetze), diese AGBs und Marktordnung können ein Platzverbot zur Folge haben. Das Personal des Veranstalters ist berechtigt, ein Platzverbot auszusprechen.

7. Den Anweisungen des Veranstalterpersonals ist unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand für gerichtliche Streitigkeiten zwischen den Ausstellern und dem Veranstalter ist das sachlich in Betracht kommende Gericht in Feldkirch, Österreich. Es gilt österreichisches Recht als vereinbar. 

Stand: 31.03.2023


ländleanzeiger.at wünscht allen Ausstellern viel Spaß und Erfolg und steht selbstverständlich für weitere Fragen gerne zu Verfügung. 

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